Gemäß § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes)- jeweils in den gültigen Fassungen - sowie § 7 der Satzung des Regionalen Nahverkehrsverbandes (RNV) vom 27.11.2024 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Nahverkehrsverbandes Marburg-Biedenkopf folgende Wirtschaftspläne beschlossen:
Die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schienen und Straße" (im folgenden VO 1370 genannt) verlangt von den zuständigen Behörden einen Gesamtbericht nach Artikel 7 Absatz 1:
„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich
fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages (ÖDA) sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten
Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet
nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der
Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls
Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten".